Amtliche Lagepläne
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist befugt amtliche Lagepläne zu erstellen. Dabei wird unterschieden nach einfachen und qualifizierten Lageplänen. Siehe auch:
Verordnung über Bauantrag und Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) VORIS.
Der einfache Lageplan beinhaltet die katastermäßigen Grenzen des zu bebauenden Grundstückes, benachbarte Flurstücke, den Bestand der Gebäude entsprechend der Liegenschaftskarte, die Lagebezeichnungen und Flächenangaben, sowie entsprechende Hinweise auf Baulasten.
Für den qualifizierten Lageplan kann zusätzlich eine örtliche Überprüfung der Vollständigkeit des Liegenschaftskatasters durchgeführt und die Abmessungen des Grundstückes und die Namen der Nachbareigentümer nach dem Liegenschaftskataster eingetragen werden.
In dem Lageplan wird vom Architekten das geplante Bauvorhaben dargestellt. Der amtliche Lageplan ist Bestandteil der vom Architekten oder Bauherren einzureichenden Bauvorlage im Baugenehmigungs- bzw. Bauanzeigeverfahren.
Die Pläne werden auf Papier hergestellt, können auf Wunsch aber auch in digitaler Form oder auf Folie abgegeben werden.
Die Kosten für amtliche Lagepläne richten sich nach der
Einheitlichen Kostenordnung für amtliche Vermessungsleistungen.
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| Einfacher Lageplan |
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Qualifizierter Lageplan |