Grenzfeststellung, Amtliche Grenzauskunft
Sie sind nicht sicher wo ihre Grundstücksgrenzen sind? Besteht Streit über den örtlichen Grenzverlauf? Es fehlen Grenzmarken oder sind zerstört worden?

Als Lösung bietet der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur die Grenzfeststellung bzw. Amtliche Grenzauskunft an.
Die Grenzfeststellung und die Amtliche Grenzauskunft ist eine hoheitliche Entscheidung über den örtlichen Grenzverlauf einer im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenze.
Die Grenzen werden vor Ort festgestellt und wieder mit neuen Grenzzeichen versehen (Abmarkung). Als Teilverfahren der Grenzfeststellung kann auch eine Amtliche Grenzauskunft beantragt werden.
Dazu müssen die davon betroffenen Grenzpunkte folgende Bedingungen erfüllten:
- Eine Eintragung in der Liegenschaftskarte als vorhandener Grenzpunkt.
- die Festlegung des Grenzpunktes muss nach den maßgeblichen Vermessungszahlen hinreichend genau, also klar und eindeutig sein.
Darüber, ob die Bedingungen erfüllt sind, beraten wir Sie gerne
(Kontakt).
Die Grenzfeststellung/Abmarkung darf nur von einer befugten Vermessungsstelle vorgenommen werden.
Die Kosten für die Grenzfeststellung richten sich nach der
Einheitlichen Kostenordnung für amtliche Vermessungsleistungen.