Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Bei uns erhalten Sie die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Daten (Karte und Buch) in unterschiedlichen Ausgabearten (Papier, PDF, DXF). Sie werden grundsätzlich jedermann und für die unterschiedlichsten Zwecke zur Verfügung gestellt. Basis für die Bereitstellung dieser Daten bilden die §§ 1 bis 3 sowie 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (
NVermG).
Die Daten des Liegenschaftskatasters werden gegen eine Gebühr nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (
KOVerm) abgegeben. Eine Weiterverarbeitung über den Eigenbedarf hinaus ist im gewissem Unfang nach Genehmigung oder Lizenzierung gegen Entrichtung einer entsprechenden Gebühr möglich.
Der generellen Abgabe von Daten des Liegenschaftskatasters setzt § 5 des NVermG in gewissem Maße Schranken. Danach findet der Öffnungsgrundsatz seine datenschutzrechtlichen Grenzen, wenn einerseits öffentliche Interessen und/oder andererseits offensichtlich schutzwürdige Interessen Betroffener dem entgegenstehen. Diese Interessenslagen werden bei der Auftragsannahme und -erledigung jeweils abgeprüft. Allgemein kann davon ausgegangen werden, dass der Abgabe von Kartendarstellungen des Liegenschaftskatasters keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen. Anders verhält es sich allerdings bei den Eigentumsangaben; hier wird im Einzelnen die besondere Interessenslage bei der Datenabgabe abzuprüfen sein.
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