CVK – Vermessungsbüro
Dipl.-Ing. Holger Kruse
Dipl.-Ing. Heino von Bargen

Gottlieb-Daimler-Straße 3
21684 Stade

Telefon (04141) 53593 – 0
Telefax (04141) 53593 – 33

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Internet: www.cvk-vermessung.de

Telefondurchwahlen

Dipl.-Ing. Holger Kruse, ÖbVI
Tel. (04141) 53593 -0

Dipl.-Ing. Heino von Bargen, ÖbVI
Tel. (04141) 53593 -0

Dipl.-Ing. Jens Wittmaack, Ingenieurvermessung
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Verm.-Tech. Ute Haupt, Kataster
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Frau Cindy Hildebrandt, Buchhaltung
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Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI)

Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind kompetente Partner in allen Fragen des Vermessungswesens. Sie sind beliehene Freiberufler und verstehen sich als ganzheitliche Gesamtdienstleister rund um das Grundstück. Das besondere: Der Staat hat ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen, so dass die ÖbVI Behörden in funktionalem Sinne sind. Sie führen zum Beispiel hoheitliche Vermessungen im Kataster durch und sind befugt Beurkundungen vorzunehmen sowie Bescheinigungen auszustellen. Siehe auch:  Niedersächsisches Gesetz
über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG) vom 1. Juli 2020.

Aufgrund der hohen Verantwortung, die das Amt des ÖbVI mit sich bringt, wird die Art der Aufgabenwahrnehmung in den Berufsordnungen definiert. Die Tätigkeit als ÖbVI erfordert eine Bestellung durch die Aufsichtsbehörde, die nur erfolgt, wenn die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Dienst vorliegt und über mehrere Jahre Erfahrungen in der Ausführung von Katastervermessungen erworben wurden.

Die Bedeutung unseres verfassungsrechtlich über Artikel 14 des Grundgesetzes garantierten Eigentumssicherungssystems von Grund und Boden gebietet es, diese hoheitlichen Aufgaben staatlich zu gewährleisten. Daher stellt das Modell der Beleihung der freiberuflich tätigen ÖbVI die verfassungsrechtlich zulässige Form einer Aufgabenübertragung vom Staat auf die Wirtschaft dar. Die öffentliche Bestellung garantiert daher freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht. Die ÖbVI sind demgemäß an die staatliche Kostenordnung und bezüglich ihrer privatrechtlich- ingenieurtechnischen Betätigungen an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden; dies soll im Interesse des Verbrauchers einen qualitätsfördernden Leistungswettbewerb statt eines ruinösen Preiskampfes gewährleisten.

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Karl ist Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)

BDVI-Imagefilm „Karl ist ÖbVI“
Einen Einblick in den Arbeitsalltag eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) und Informationen dazu, wie Karl ÖbVI wurde und was ihn auszeichnet, bietet der Film „Karl ist ÖbVI“: