Amtliche Lagepläne

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist befugt amtliche Lagepläne zu erstellen. Dabei wird unterschieden nach einfachen und qualifizierten Lageplänen. Siehe auch: Verordnung über Bauantrag und Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) VORIS.

Der einfache Lageplan beinhaltet die katastermäßigen Grenzen des zu bebauenden Grundstückes, benachbarte Flurstücke, den Bestand der Gebäude entsprechend der Liegenschaftskarte, die Lagebezeichnungen und Flächenangaben, sowie entsprechende Hinweise auf Baulasten.

Für den qualifizierten Lageplan kann zusätzlich eine örtliche Überprüfung der Vollständigkeit des Liegenschaftskatasters durchgeführt und die Abmessungen des Grundstückes und die Namen der Nachbareigentümer nach dem Liegenschaftskataster eingetragen werden.

In dem Lageplan wird vom Architekten das geplante Bauvorhaben dargestellt. Der amtliche Lageplan ist Bestandteil der vom Architekten oder Bauherren einzureichenden Bauvorlage im Baugenehmigungs- bzw. Bauanzeigeverfahren.

Die Pläne werden auf Papier hergestellt, können auf Wunsch aber auch in digitaler Form oder auf Folie abgegeben werden.

Die Kosten für amtliche Lagepläne richten sich nach der Einheitlichen Kostenordnung für amtliche Vermessungsleistungen.

Bestellung amtlicher Lageplan

Einfacher Lageplan
Einfacher Lageplan

Qualifizierter Lageplan
Qualifizierter Lageplan


News

01. März 2009
Download: „Kein Buch mit
sieben Siegeln
“ - Kosten für
Vermessungsleistungen (pdf).


01. Oktober 2008

Die neue Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) tritt in Kraft.

12. März 2007

Mit der Veröffentlichung unseres neuen Internetauftritts können Amtliche Lagepläne wieder online bestellt werden.

1. Jan. 2007
Mit der Bestellung zum ÖbVI tritt Herr von Bargen in die Sozietät ein.

31. Dez. 2006
Herr Hans-Joachim Voss gibt seine Bestellung zurück und wird ÖbVI außer Dienst (a.D.)

 
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