Amtliche Lagepläne
Der Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieur ist befugt amtliche Lagepläne zu erstellen.
Dabei wird unterschieden nach einfachen und qualifizierten
Lageplänen. Siehe auch: Verordnung über Bauantrag und Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) VORIS.
Der einfache Lageplan beinhaltet die
katastermäßigen Grenzen des zu bebauenden Grundstückes,
benachbarte Flurstücke, den Bestand der Gebäude entsprechend
der Liegenschaftskarte, die Lagebezeichnungen und Flächenangaben,
sowie entsprechende Hinweise auf Baulasten.
Für den qualifizierten Lageplan kann zusätzlich eine
örtliche Überprüfung der Vollständigkeit des
Liegenschaftskatasters durchgeführt und die Abmessungen des
Grundstückes und die Namen der Nachbareigentümer nach dem
Liegenschaftskataster eingetragen werden.
In dem Lageplan wird vom Architekten
das geplante Bauvorhaben dargestellt. Der amtliche Lageplan ist
Bestandteil der vom Architekten oder Bauherren einzureichenden
Bauvorlage im Baugenehmigungs- bzw. Bauanzeigeverfahren.
Die Pläne werden auf Papier
hergestellt, können auf Wunsch aber auch in digitaler Form oder
auf Folie abgegeben werden.
Die Kosten für amtliche Lagepläne richten sich nach der Einheitlichen Kostenordnung für amtliche Vermessungsleistungen.
Bestellung amtlicher Lageplan
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Einfacher Lageplan
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Qualifizierter Lageplan
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